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Petzold kritisiert Novelle des Telekommunikations-Gesetzes: Praxisfremd und gefährlich

Wittenberg/Berlin (wg). In der Novelle des Telekommunikations-Gesetzes (TKG) wird auch der Bereich Notruf in vielen Passagen neu gefasst. “Leider beinhalten die vorgesehenen Änderungen für Menschen im Notfall Verschlechterungen, darauf weisen auch verschiedene Hilfsorganisationen hin“, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Ulrich Petzold. So werde die GPS-basierte Ortung im Gesetz nicht zugelassen, auch die Verwendung eines SMS-Notrufes, wie sie der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. fordert, bleibe unberücksichtigt.

“Das Thema Notruf macht zwar nur einen kleinen Bereich des neuen TKG aus, hat aber große Auswirkungen für alle Menschen, die in Notsituationen die Nummern 110/112 wählen müssen“, kritisiert Petzold. Denn die aktuelle Fassung des TKG sieht ausschließlich die unpräzise Lokalisierung auf Basis der Funkzellenortung vor, Nachteil: Diese Positionsbestimmungen können vor allem im ländlichen Raum bis zu 12 Kilometer vom Standort des Notrufenden abweichen, dadurch geht viel Zeit für die Suche verloren. “Rund die Hälfte aller Notrufe werden heute vom Handy aus abgesetzt, oft können Hilfesuchende zum Beispiel bei einem Unfall auf einer Landstraße in einer fremden Gegend aber nicht genau sagen, wo sie sich befinden“, argumentiert Petzold.

Bei 180.000 Anrufern jährlich ist die Ortung per Handy sogar notwendig. Werde das Handy über das Global Positioning System (GPS) lokalisiert, könne der Standort des Betroffenen auf wenige Meter exakt bestimmt werden. “Mit der Novelle bleibt der Gesetzgeber unter den Möglichkeiten, die die GPS-Technik bietet“, ärgert sich Petzold. “Hier den Datenschutz vorzuschieben, erscheint zweifelhaft, Vorrang muss die Rettung von Menschenleben haben.“ Denn die Novelle sehe zugleich vor, dass die rund 35 Millionen Notrufe im Jahr künftig nach dem herkömmlichen unpräzisen System geortet und 12 Monate lang gespeichert werden müssen. “Diese gesetzlich vorgeschriebene Massenortung ist unnötig und bringt nichts“, so Petzold. Er habe den Eindruck, dass sich die Verfasser der Novelle weit weg von der Praxis befänden: “Wir haben in Deutschland ein leistungsfähiges Notfallsystem, aber hier wird die technisch schlechteste Lösung festgeschrieben, die noch aus den historischen Anfängen des Mobilfunkzeitalters stammt.“

Außerdem kritisiert der CDU-Politiker, dass die TGK für die “nonverbale Kommunikation“ ausschließlich das Notruf-Fax vorsieht. Dagegen läuft der Deutsche Gehörlosen-Verband Sturm, der seit mehreren Jahren auch eine Textübermittlung oder gar einen Dialog via SMS fordert. “Gerade für Sprach- und Hörgeschädigte würde dies einen echten Fortschritt bedeuten, denn wer hat im Notfall schon ein Faxgerät dabei?“ erklärt Petzold. So hätten einige Leitstellen in Deutschland in eigener Regie Lösungen geschaffen, die aber nur Ausnahmen darstellten und nicht bundeseinheitlich gelten. So bleiben Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen beim Notruf weitestgehend ausgeschlossen. Die Björn Steiger Stiftung, die sich seit Jahren in der Notfallhilfe engagiert, hat bereits 2008 die technische Machbarkeit und Umsetzung des SMS-Notrufs präsentiert. “In etlichen EU-Staaten ist dies längst Standard“, sagt Petzold, “da ist es überfällig, dass Deutschland gleichzieht oder aber wir grenzen Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen aus.“

 

Super Sonntag Wittenberg, 22.05.2011

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