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Ulrich Petzold: Gesetzgeber schreibt mehr Toleranz für Kinderlärm fest

Wittenberg (wg). “Mit der Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hat die Regierung ein klares Signal für eine kinderfreundlichere Gesellschaft gesetzt“, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Ulrich Petzold. In der Vergangenheit hätte es häufig Klagen gegen Kinderspielplätze und Kindergärten gegeben, weil sich Anwohner gestört fühlten.

Künftig ist Lärm aber nicht mehr gleich Lärm: Krach, den Kinder machen, wird vom Gesetzgeber nunmehr deutlich unterschieden vom Lärm, den Verkehr, Industrie oder Baustellen verursachen. Kläger konnten in der Vergangenheit eine “schädliche Umweltbeeinträchtigung“ geltend machen und sich auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz berufen.

Entscheidend war, wie hoch der Geräuschpegel war. Damit ist nun Schluss: In der vom Bundeskabinett beschlossenen und vom Bundesrat genehmigten Neuregelung heißt es ausdrücklich, “dass Kinderlärm, der von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen hervorgerufen wird, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung ist.“ Das gilt auch für das Kicken auf dem Bolzplatz.

“Der Gesetzgeber geht davon aus, dass störende Geräusche, die von Kindern ausgehen, als Ausdruck einer selbstverständlichen kindlichen Entfaltung grundsätzlich sozialadäquat und damit zumutbar sind“, betont Petzold.

Grenzwerte für Geräuschimmissionen spielen damit für Kinderlärm keine Rolle mehr, Kinderlärm in der Nachbarschaft ist kein Grund mehr, vor Gericht zu gehen. Kinder müssen auch mal ausgelassen toben, schreien und nerven dürfen. Wie wichtig das ist, machen immer wieder die Einschulungsuntersuchungen deutlich: Knapp 60 Prozent der Kinder haben Haltungsschäden wegen mangelnder Bewegung.

Kinder brauchen deshalb Platz zum Spielen, denn über das Spiel entwickeln sie ihre motorischen Fähigkeiten. Aus stummen, stillsitzenden Kindern werden meist keine mündigen Erwachsenen. “Spielende, lachende, jubelnde Kinder, so klingt eben die Zukunft“, meint der CDU-Politiker. Der Gesetzgeber hat deshalb Kinderlärm unter das besondere Toleranzgebot der Gesellschaft gestellt, Kinderlärm gehört zum ganz normalen Alltag und kann nicht mehr durch juristische Vorbehalte verboten werden.

Petzold: “Wenn unser Land seine demografischen Probleme lösen will, müssen Bürger lernen, dass Lebensäußerungen von Kindern etwas Positives sind. Kinder sind keine Lärmemittenten wie Presslufthammer, sondern gehören in die Mitte der Gesellschaft.“ Außerdem wird das Bauplanungsrecht geändert. Ziel ist es, auch in reinen Wohngebieten künftig Kitas in einer Größenordnung zuzulassen, die dem Gebiet angemessen ist.

“Die Privilegierung des Kinderlärms und die Zulassung von Kitas sind auch deshalb notwendig, weil das Bundesfamilienministerium vorsieht, dass bis 2013 rund 400.000 zusätzliche Krippen-, Kita- und Tagespflegeplätze in den Kommunen geschaffen werden“, berichtet Petzold. Weil nicht alle künftigen Nachbarn davon begeistert sei dürften und mithin manche Klage drohe, habe der Gesetzgeber nun klare Regelungen erlassen.

Wochenspiegel Wittenberg, 27.04.2011

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