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Union steht zu SED-Opfern

Ulrich Petzold: Verlängerung der Fristen, Vereinfachung im Verfahren

Berlin/Wittenberg (wg). Die christlich-liberale Koalition hat einen weiteren Punkt aus ihrem Koalitionsvertrag abgearbeitet und wesentliche Verbesserungen am Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz vorgenommen. “Durch die Verlängerung der Fristen und Vereinfachungen im Verfahren wird die SED-Opferpension erheblich gestärkt", erläutert der CDU-Bundestagsabgeordnete Ulrich Petzold. “Die Situation bedürftiger Opfer, insbesondere von Familien mit Kindern, wird deutlich verbessert und der Kreis der Opfer, die anspruchberechtigt sind, erweitert.“

Das vom Bundestag beschlossene Gesetzespaket beinhaltet viele Vereinfachungen, die im alltäglichen Leben eine große Hilfe für viele Opfer darstellen dürften. Zu den wichtigsten Veränderungen gehören: Deutliche Verbesserung für Opferfamilien mit Kindern durch Einführung eines Kinderfreibetrages und dem Wegfall der Anrechnung des Kindergeldes bei der Einkommensermittlung der Eltern. Bei der Berechnung des Einkommens wird künftig auch eine betriebliche Altersvorsorge nicht mehr angerechnet. Erstmals wird deutlich geregelt, dass auch die Unterbringung in einem Heim für Kinder und Jugendliche anerkannt werden kann, wenn die Einweisung sachfremden politischen Zw-ecken gedient hat und mit den Grundsätzen einer freiheitlich rechtsstaatlichen Ordnung un-vereinbar ist. “Damit erhalten vor allem junge Menschen, die in den DDR-Jugendwerkhöfen untergebracht waren, die Möglichkeit zur Rehabilitierung und sozialer Ausgleichsleistungen", erklärt Petzold.

 

Mit Blick auf den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau hat das Kammergericht festgestellt, dass die dortige Zwangseinweisung regelmäßig mit Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien verbunden war, weil die Unterbringung haftähnlichen Bedingungen entsprach. Künftig wird die Härtefallregelung auch auf die SED-Opferpension ausgedehnt, damit trägt der Gesetzgeber der oft willkürlichen DDR-Haftentlassungspraxis Rechnung. Die Mindesthaftzeit wird auf 180 Tage festgelegt, statt der bislang sechs Monate: Durch eine unterschiedliche Berechnungspraxis kam es hier zu ungerechten Ergebnissen bei der tatsächlich vorliegenden Mindesthaftzeit. Alle Fristen für die Strafrechtliche, Berufliche und Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung werden vereinheitlicht und bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. “Die neue Frist bis fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung lässt allen Geschädigten ausreichend Zeit, Anträge zu stellen", sagt Petzold und betont: “Kein Entschädigungsrecht kann das Unrecht der SED-Diktatur vollständig wieder gut machen. Wir müssen deshalb dafür Sorge tragen, dass den Betroffenen neben der finanziellen Entschädigung auch eine individuelle Würdigung und Wertschätzung zuteil wird."

Seit dem 1. September 2007 erhalten Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen SBZ/DDR eine monatliche Zuwendung von bis zu 250 Euro. Viele Opfer sind durch die Haft so geschädigt worden, dass sie nicht mehr erwerbstätig sein konnten. Im Vergleich zu den Opfern des SED-Regimes geht es den DDR-Systemträgern deutlich besser: “Die durch den Gesetzgeber vorgenommenen Rentenkappungen für die privilegierten staatsnahen Personenkreise wurden fast alle durch das Bundesverfassungsgericht wieder aufgehoben", kritisiert Petzold. Dies habe für die SED-Systemträger zu erheblichen Verbesserungen im Versorgungs- und Rentenrecht geführt, die Nachzahlungen belaufen sich auf weit über drei Milliarden Euro pro Jahr.

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