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Christlich Demokratische Union - Kreisverband Anhalt-Bitterfeld

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Warum Veränderungen bei der Photovoltaikvergütung im EEG vorgenommen werden

Photovoltaik ist eine der Zukunftstechnologien, mit denen wir ein entscheidendes Problem des Überlebens der Menschheit lösen könn en – die nachhaltige Energieversorgung. Dazu ist es notwendig, diese Technologie so schnell als irgend möglich zur technologischen und wirtschaftlichen Reife zu bringen. Fehlentwicklungen und technologischer Stillstand können dieses Projekt gefährden. Deshalb ist es zwingend notwendig, marktwirtschaftliche Kriterien bei der Entwicklung der Photovoltaik nie aus den Augen zu lassen. Deshalb dient die Anpassung der EEG-Vergütung für Photovoltaikanlagen ganz entscheidend dem Ziel, die Marktreife dieser Technologie zu fördern und den eingetretenen technologischen Stillstand bei einigen Herstellern in Deutschland aufzulösen. Im weltweiten technologischen Wettlauf der Photovoltaik haben Hersteller in Asien stark aufgeholt und durch ihre günstigeren Produktionsbedingungen deutsche Hersteller im Preiswettbewerb deutlich überholt. Um den deutschen technologischen Vorsprung zu beflügeln, wurden mit der Absenkung der EEG-Vergütung die Wettbewerbsbedingungen auf dem deutschen Markt verschärft.


Auch wenn Kritiker zur Zeit allein aufgrund des Gesetzentwurfes den Untergang der Solarbranche vorhersehen, können wir sicher sein, dass der Ausbau der Photovoltaik auch weiter läuft. Herr Kai Lippert vom Bundesverband Solarwirtschaft hat im „Bauernblatt-Sonderdruck“ in einem Beitrag „Wirbel um Absenkung der Einspeisevergütung“ ausgeführt: „Das Verhältnis von Angebot und Nachfrage hat auch in der Solarbranche bisher immer dazu geführt, dass die Preise zum Zeitpunkt einer EEG-Anpassung angemessen gefallen sind, sodass die Wirtschaftlichkeit auf ähnlich attraktivem Niveau blieb. Bei einer gezielten Eigennutzung des erzeugten Stroms besteht ab 2010 durchaus Potenzial die Vorjahresrendite sogar noch zu übertreffen“. Wenn Gutachten von PROGNOS und von Verbraucherverbänden die mögliche Vergütungskürzung sogar noch höher ansetzen, glaubt das BMU einen tragbaren Vergütungskorridor und mit dem „atmenden Deckel“ für künftige Jahre Planungssicherheit sicher zu ermöglichen.

Im Rahmen der letzten EEG-Vergütungsangleichung für Solarstrom vor ca. 1 ½ Jahren erfolgte bereits damals die Aussage der Photovoltaikbranche, dass die damals geplante Vergütungsabsenkung das endgültige Aus für die Photovoltaik in Deutschland bedeuten würde. Daraufhin wurde die geplante Vergütungsabsenkung um ca. 5% reduziert. Im darauf folgenden Jahr steigerten sich die Gewinne in der Branche trotz der Vergütungsabsenkung außerordentlich deutlich. Im Rahmen einer Studie konnte nachgewiesen werden, dass bei Betreibern von Freiflächenanlagen Renditen bis zu 30% anfallen. So hohe Renditen für wenige, die letztlich durch alle Stromkunden mitfinanziert und garantiert werden, versehen mit einem sehr geringen Risiko, sind vom Gesetzgeber nicht hinnehmbar. Wenn auch in unserer Region Betreiber aus China Anlagen mit chinesischen Photozellen errichten, um in den Genuss der Förderung zu bekommen, ist anzunehmen, dass eine ähnlich hohe Rendite erwirtschaftet wird. Gegen diese hohen Renditen richten sich auch die Bedenken der Verbraucherschützerorganisationen, die uns auffordern, die Vergütung in nächster Zeit sogar noch stärker zu reduzieren, als von uns geplant.

Bitte bedenken Sie auch, dass wir von dem aus der EEG-Umlage eingenommenen Geldern der Stromkunden ca. 45% für den Strom aus Photovoltaikanlagen ausgeben, während die Strommenge, die aus Photovoltaikanlagen gewonnen wird, nur etwa 1% des EEG-Stromes ausmacht. Eine enorme Diskrepanz, wie nicht nur ich finde. Die Normfamilie mit 2 Kindern muss jetzt schon nach den Aussagen von Verbraucherschutzorganisationen ca. 100,- € im Jahr EEG-Abgabe im Rahmen ihrer Stromrechnung aufbringen. Bei ungebremstem Wachstum der Photovoltaik müsste mit weiteren Zuatzkosten für diese Familie in Höhe von ca. 160 € im Jahr gerechnet werden. So lange dieses Geld dem Kleininvestor, wie Schulen, Gemeinden, oder auch dem normalen Hausbesitzer mit seiner Dachanlage zufließt, werden diese Zusatzkosten nach unserer Erfahrung klaglos hingenommen. Große Freiflächenanlagen werden jedoch in der Regel von Finanzinvestoren errichtet. Weswegen sollte eine Familie mit 2 Kindern jährlich 160,- € an einen Finanzinvestor aus China oder den USA überweisen, um dem eine Traumrendite von bis zu 30% zu garantieren?

Sie haben durchaus Recht, dass bisher die Errichtung von Photovoltaikanlagen eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung besitzt. Doch in der Zwischenzeit mehren sich schon auch Anfragen aus der Bevölkerung, ob denn die „Verspiegelung“ großer Flächen tatsächlich in unserem Sinne sei. Dabei fühle ich mich schon an die Anfänge der Windenergie erinnert, als erste kleine Windräder durchaus noch eine sehr hohe Akzeptanz in der Bevölkerung hatten, während eine zunehmende flächendeckende „Verspargelung“ der Landschaft zunehmend auf Ablehnung stößt. Ich möchte in jedem Fall eine Entwicklung vermeiden, die auch das Ansehen der Photovoltaik in dieser Richtung nachhaltig schädigt.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, werden für die landwirtschaftlichen Flächen, auf denen Photovoltaikanlagen errichtet werden, sehr hohe Pachtpreise gezahlt. Mir liegen Pachtabschlüsse bis zu 4.000,- € Pacht pro Hektar vor. Auch in unserer Region sind mir Pachten von 2.000,- € / ha bekannt, die damit um das mehr als 10-fache über den ortsüblichen Pachten liegen. Das trägt dazu bei, dass eine allgemeine Anhebung der Pachten auch im landwirtschaftlichen Bereich zu verzeichnen ist. Dagegen richten sich ganz massiv die Bedenken aus den Reihen des Deutschen Bauernverbandes, der uns dringend aufgefordert hat, hier tätig zu werden.

Mit der Möglichkeit der Errichtung von Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, wird es eher uninteressant für Investoren auf Konversionsflächen Photovoltaikanlagen zu errichten. Genau so, wie es allgemein üblich ist, bevorzugt auf der „grünen Wiese“ zu investieren und Industriebrachen zu meiden, ist bei der Photovoltaik der gleiche Trend zu verzeichnen. Wir haben uns jedoch in Deutschland das Ziel gesetzt, die Flächeninanspruchnahme deutlich zu verringern. Demzufolge muss der Druck nicht die grüne Wiese, sondern die Konversionsfläche zu nutzen, deutlich erhöht werden.

Der Vergleich von Biogasanlagen mit Photovoltaikanlagen und deren höherer Wirkungsgrad ist für mich nicht akzeptabel. Während Photovoltaikanlagen ihre volle Leistung wirklich nur bei Sonnenschein erbringen und schon eine Wolke eine Leistungsreduzierung von ca. 80% bewirkt, kann mit Biogasanlagen bedarfsgerecht Energie in das Netz eingespeist werden. Biogasanlagen können daher eine optimale, ja unverzichtbare Ergänzung zu Sonne und Wind als Energieträger bilden. Zum anderen ist die Behauptung einer höheren Energieausbeute bei Photovoltaikanlagen je Hektar zweifelhaft. Moderne Biogasanlagen, wie sie gerade auch in Wittenberg konzipiert wurden, haben einen deutlich gesteigerten Wirkungsgrad. Die Gärreststoffe sind auch ein guter Gründünger und Biogasanlagen, die auch Gülle einfahren, sorgen für eine erkennbar geringere Geruchsbelästigung.

Es ist auch wichtig die Energieausbeute der Photovoltaik mit anderen erneuerbaren Energieerzeugungen zu vergleichen. Der Anbau von Kurzumtriebsgehölzen zur Erzeugung von Hackschnitzel oder Pellets ist nachweisbar mit einer wesentlich höheren Energieausbeute je Hektar verbunden, da bisher der Wirkungsgrad der Photosynthese von der Photovoltaik längst nicht erreicht wird.

Immer wieder wird behauptet, dass die Beibehaltung der PV-Vergütung die Arbeitsplätze in Deutschland sichert. Was ist jedoch geschehen? Dadurch, dass südostasiatische Hersteller PV-Zellen auf dem deutschen Markt zu einem Bruchteil des Preises deutscher PV-Zellen anbieten, wird von Investoren stärker auf die Rendite, als auf die Qualität der PV-Zellen gesehen. So ist in jüngster Zeit verstärkt die Verwendung von Billig-PV-Zellen auf Freiflächenanlagen zu registrieren. In der Handelskette Produzent – Großhändler – Planer – Handwerker / Errichter – Betreiber ist die Verteilung von Gewinnspannen durch den Gesetzgeber, wie auch die Nutzung bestimmter Zellen von bestimmten Herstellern nach dem Handelsrecht der EU und dem GATT-Abkommen nicht zu regeln. Unbestreitbar ist jedoch, dass in dieser Handelskette höhere Gewinne zu erzielen sind, als bei anderen Produkten (Wie sonst ist das sprunghaft gestiegene Angebot in diesem Sektor begründbar?).So ist die Auswirkung einer Vergütungskürzung beim Betreiber einer Solaranlage auf die Gewinne in den einzelnen Gliedern der Handelskette nicht vorhersehbar. Nach den vorliegenden Gutachten ist jedoch sicher, dass die Summe aller durch Umlage auf den Strompreis gesicherten Gewinne in der Handelskette im letzten Jahr nahe 40% lag.

Die Feststellung von Bundesminister Röttgen, dass eine Absenkung der EEG-Vergütung für Photovoltaikstrom bei neuen Investoren nichts mit der Frage zu tun hat, ob PV-Zellen in Deutschland weiter gefertigt werden, dürfte damit klar sichtbar auf der Hand liegen. Teure deutsche Zellen, die in Ihrem Preis deutlich über einem Preis für annähernd gleichwertige Zellen aus Südostasien liegen, lassen sich weder weltweit, noch in Deutschland verkaufen. Ob Arbeitsplätze in Deutschland erhalten werden können, hängt unmittelbar von deren Wettbewerbsfähigkeit ab. Wenn ein großer deutscher PV-Hersteller in Boom-Jahr 2009 einen Verlust von 1,4 Mrd. € hinnehmen muss und seit 2009 plant, eine Fertigung in Südostasien aufzubauen hat das nichts, aber auch gar nichts mit der Vergütungsanpassung für Solarstrom zu tun, ist aber ein Zeichen dafür, dass deutsche Hersteller dabei waren, den Zug der Zeit zu verschlafen.

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