Bericht aus Berlin - 26.03.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Woche wurde in erster Lesung das Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes eingebracht, dass im Vorfeld schon für sehr viel Aufregung gerade auch in Sachsen-Anhalt geführt hat durch seinen hohen Anteil an Photovoltaik-Industrie. Wenn Subventionen heruntergefahren werden müssen, führt dies zwangsläufig zu Änderungen am Markt. Nicht vergessen werden darf allerdings, dass man anfangs Marktanreize bewußt schaffen wollte, damit eine neue sich entwickeln kann bis sie sozusagen selbstständig laufen kann. Durch die rasante Entwicklung am Markt sind wir über dieses Stadium längst hinaus und es sind Entwicklungen eingetreten, wo durch die bestehenden Gesetze Marktverzerrungen entstanden sind, die den Gesetzgeber zwingen zu handeln. Näheres hierzu habe ich in dem Schreiben zu den Veränderungen am Photovoltaikmarkt näher erläutert.
Das "Neue Jobcenter", auf das CDU, CSU und FDP sich zusammen mit Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sowie den Ministerpräsidenten Beck und Tillich und Vertretern der SPD am Mittwochabend geeinigt haben, trägt deutlich die Handschrift der Union. Mit der Jobcenter-Reform schaffen wir die notwendige Basis für die dringende inhaltliche und organisatorische „Runderneuerung der Grundsicherung“. Dabei hat sich die Union mit ihren Positionen bei der Jobcenter-Reform durchgesetzt.
„Hilfe aus einer Hand“: Die gemeinsame Betreuung der Arbeitslosen durch Bund und Länder in der gemeinsamen Einrichtung, den Jobcentern, bleibt erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil diese „Mischverwaltung“ als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Wir halten die gemeinsame Betreuung aber für bewährt und zielführend. Um sie fortsetzen zu können, werden wir das Grundgesetz ändern und damit die Arbeitsvermittlung auf eine zukunftsfeste Grundlage stellen. Die Grundgesetzänderung wahrt die verfassungsrechtliche Trennung staatlicher Ebenen und Verantwortungen. Mit dem neuen Artikel 91e des Grundgesetzes wird keine neue staatliche Ebene geschaffen, da die neuen Jobcenter gerade nicht verkörperschaftet werden. Dies ist stets eine zentrale Voraussetzung für CDU/CSU bei allen Überlegungen für eine Reform des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB-II) gewesen.
Kommunale Kompetenz nutzen: Die Neuregelung setzt klar auf die Erfahrung der Kommunen bei der Vermittlung von Arbeitssuchenden. Daher können neben den Jobcenter auch weiterhin Kommunen allein Arbeitssuchende betreuen. Im neuen Artikel 91e Grundgesetz wird auch die Möglichkeit der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung im Ausnahmemodell der Optionskommune festgeschrieben. Die bestehenden 69 Optionskommunen werden entfristet. Zusätzlich können sich nun weitere 41 Gemeinden oder Gemeindeverbände für das eigenverantwortliche „Optionsmodell“ entscheiden. Dessen Stärke liegt in der auf die Verhältnisse vor Ort abgestimmte Hilfe. Für den Erhalt der Optionskommunen hat sich die Union immer stark gemacht.
Föderal, subsidiär und anti-zentralistisch: Bund, Länder und Kommunen agieren somit künftig auf Augenhöhe als verantwortungsvolle Partner, um die Herausforderungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu meistern. Das neue Jobcenter stärkt das föderale System, die Prinzipien der Subsidiarität und schafft eine klare Abgrenzung zum Zentralismus. Ein ur-christdemokratisches Anliegen! Gleichzeitig behält der Bund die Richtlinienkompetenz und haushaltsrechtliche Hoheit bei der Entwicklung und Umsetzung der verantwortlichen Arbeitsmarktpolitik.
Mehr Effizienz und Transparenz: Das neue Instrument der Zielvereinbarung und ein einheitliches Benchmark-System helfen allen Partnern gleichermaßen, Kräfte und Einsatz zielgerichtet und optimal im Sinne erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik für die Menschen vor Ort einzusetzen. Das einheitliche Be nchmark-System führt durch öffentliche und politische Kontrolle zu hoher Transparenz. Es wirkt besser als Detailvorschriften und trägt zum Bürokratieabbau bei. Alle Grundsicherungsträger müssen sich im einem einheitlichen Daten- und Kennzahlenregime unterwerfen. Dadurch können die arbeitsmarktpolitischen Instrumentarien künftig noch passgenauer auf die Bedürfnisse in der Praxis abgestimmt und weiterentwickelt werden, worauf CDU/CSU in den Verhandlungen immer Wert gelegt haben.
„Fördern und Fordern“: die optimale Hilfe für Arbeitssuchende wird konsequent fortgeführt und rechtssicher ausgestaltet. Zudem wird die stets von der Union geforderte Optimierung der Hilfestellung mit der Reform nun konkreter, wie z.B. durch den neuen Betreuungsschlüssel von Fallmanagern zu Hilfebedürftigen. Ein Vermittler soll künftig maximal 75 Hartz IV-Empfänger unter 25 Jahren betreuen, bei den über 25-jährigen sollen es höchstens 150 Personen sein.
Auch wenn diese Ergebnisse in den Medien meist untergeht, sehen Sie doch, dass die christlich-liberale Koalition konsequent ihren Arbeitskatalog abarbeitet. Auch beim Thema Griechenland konnte sich Bundeskanzlerin mit einer zielorientierten Lösung auf dem EU-Gipfel durchsetzen.
Ich wünsche Ihnen nun eine erholsame Osterpause und den endlich erwarteten Frühlingsanfang.
Ihr
Ulrich Petzold
