Größere Investitionen werden erst einmal auf Eis gelegt
Wittenberg/MZ: Sonnenenergie: Investoren von Photovoltaikanlagen fühlen sich durch Vorschläge des Bundesministers verunsichert. Regierung will "Überförderung" abbauen.
Auf die Kraft der Sonne setzen viele Menschen ihre Hoffnungen. Und das nicht nur in der kalten Jahreszeit und nicht nur weil´s ihre persönliche Stimmung hebt. Wer eine Solaranlage auf seinem Dach oder irgendwo anders installiert, hofft wohl nicht weniger, dass "der Planet" recht lange und intensiv am Firmament seine Arbeit verrichtet. Die Freude wäre völlig ungetrübt, hätte nicht Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) jüngst einen Angriff auf das bestehende Erneuerbare-Energien-Gesetz gestartet.
Zu den darin enthaltenen jährlichen Reduzierungen der Einspeisevergütung legte er noch eins drauf: Bereits ab 1. April soll die Vergütung für auf Dächern montierte Anlagen einmalig um weitere beachtliche 15 Prozent sinken. Für Anlagen auf Freiflächen ab Juli ebenfalls um 15 Prozent. Und für Solarkraftwerke auf Ackerflächen will Röttgen die Vergütung pro ins Netz gespeister Kilowattstunde sogar um 25 Prozent verringern.
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CDU-Bundestagsabgeordneter Ulrich Petzold, der auch Mitglied im Umweltausschuss ist, gab am Dienstag insofern Entwarnung, dass die den Stichtag 1. April betreffende Pläne aus seiner Sicht nicht zu halten seien. Deshalb, so Petzold, solle das Gesetz nach einem Beschluss der CDU-Abgeordneten der Neuen Bundesländer im Bundestag in Ruhe beraten und frühestens im Juli beschlossen werden. "Und demzufolge wäre vor dem 1. Juli gar keine Kürzung möglich." Das würden auch die Wirtschaftsminister aus den Ost-Bundesländern so sehen, die vergangene Woche mit Vertretern der Photovoltaikbranche und Bundestagsmitgliedern tagten.
Der CDU-Politiker verteidigte allerdings das Ansinnen des Ministers. Bei den großen Freiflächenanlagen seien nach seinen Worten Renditen festgestellt worden von ungefähr 30 Prozent, bei anderen Anlagen von immer noch knapp unter 20 Prozent. "Wenn solche Renditen auf Grund einer Förderung bzw. Subvention erfolgen, ist das unanständig", meint er. Allerdings seien Übergangszeiten bis zum Jahresende vorgesehen für solche Anlagen, die bereits geplant sind und wo die Finanzierung stehe. Und für solche, die bereits existieren bzw. bis zum Stichtag fertig werden, trete die Kürzung gar nicht ein. Da gelte die im Gesetz enthaltene Festschreibung für 20 Jahre.
Mitteldeutsche Zeitung, Lutherstadt Wittenberg, 3. Februar 2010
