Fluglärmgesetz wird auf den parlamentarischen Weg gebracht
Während in Leipzig diese Woche gerade der größte Prozeß seiner Geschichte vor dem Bundesverwaltungsgericht um den Bau des neuen Großflughafens Berlin Schönefeld startete, befasst sich der Deutsche Bundestag in seiner heutigen 1.Lesung mit dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen.
„Gerade dieser Mammut-Prozess zeigt die dringende Notwendigkeit für den Gesetzgeber in Bezug auf Lärmminderung tätig zu werden,“ fasst der Bundestagsabgeordnete Ulrich Petzold, der Berichtserstatter der CDU-Bundestagsfraktion für das Gesetz ist, das Klagebegehren der über 4000 Kläger zusammen. „Lärm wird zunehmend als eine der Geißeln der modernen Zivilisation empfunden und Ruhe zum Luxusgut. Das zur Zeit noch gültige Fluglärmschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1971 und die letzte Aktualisierung des Berechnungsverfahrens aus dem Jahr 1984. Seit dem hat sich vieles verändert und der Gesetzgeber ist aufgefordert zu handeln. Verkehrsflughäfen und Fluggesellschaften haben zwischenzeitlich eine ganze Reihe technischer Vorleistungen erbracht. So wurden von ihnen allein bis 2002 rund 550 Mio. € für passive Lärmschutzmaßnahmen der Anwohner aufgewendet. 420 Mio. € davon auf freiwilliger Basis. Das heute eingesetzte fliegende Material verursacht gegenüber der Zeit, in der das noch gültige Lärmschutzgesetz verabschiedet wurde, nur noch einen um 30 dB reduzierten Lärm.
Auch lärmmindernde An- und Abflugverfahren mit neuen Technologien und optimierten Flugroutenplanungen wirkten sich positiv aus. Doch wurden all diese lobenswerten lärmmindernden Maßnahmen durch den dramatisch gewachsenen Flugverkehr deutlich kompensiert. „Wir leben heute in einer mobilen Gesellschaft, wo Fliegen zum Taxi-Tarif für jedermann erschwinglich ist und die Taxi-Fahrt zum Flughafen heute oft schon den mehrfachen Preise des Flugtickets kostet. Verkehrte Welt und 1971 undenkbar. Für die betroffenen Anrainer hat diese massive Zunahme aber einen hoher Preis – die Gesundheit.“ skizziert Petzold die Problematik. Von daher begrüßt Ulrich Petzold, dass die neue Bundesregierung unter Angela Merkel diese Problematik schnell aufgegriffen hat und ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm auf den Weg gebracht hat, dass bereits in der letzten Legislaturperiode begonnen wurde. Zu diesem Problem sollten wir die Betroffenen in geeigneter Form anhören.
„Die geleistete Vorarbeit der letzten Jahre werden wir nutzen. In den parlamentarischen Beratungen werden wir jetzt allerdings noch viele Details lösen müssen, wie Wie weit dürfen in Fluglärmschutzzonen überhaupt noch Wohngebäude oder lärmsensible Einrichtungen errichtet werden? Muss es nicht eine Haftung für Bauherren und Planer geben, die den Lärmschutz vernachlässigt haben? Ist es möglich, weitere positive Anreize zu setzen, um den Einsatz von lärmgeminderten Flugzeugen voran zu bringen? Sind ohne weitere Änderungen im Luftverkehrsgesetz wirklich alle Interpretationsspielräume und Anlässe für Rechtsstreitigkeiten beseitigt? Welche Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung sind wirklich so gesichert, dass sie in gesetzliche Regelungen eingeführt werden müssen? fasst Petzold die schwierige Aufgabe der nächsten Wochen zusammen.
