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SED-Opferrente

Verbesserung bei SED-Opferpensionen

Zufrieden mit dem gemeinsamen Einigung der CDU/CSU- und der SPD-Bundestagsfraktion auf weitere Verbesserungen bei der SED-Opferpension zeigt sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Ulrich Petzold. „Nunmehr bleiben Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit, Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit sowie wegen Todes oder vergleichbarer Leistungen wie Versorgungsbezüge aus öffentlichen und berufsständischen Systemen, Betriebsrenten und private Lebens- und Rentenversicherungen bei der Bedürftigkeitsprüfung unberücksichtigt. Damit konnten weitere Verbesserungen für die Opfer der SED-Herrschaft in der Koalition durchgesetzt werden,“ erklärt Petzold. „Während nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums nach dem bisherigen Entwurf nur 16.000 Bedürftige einen Anspruch hatten, kommen jetzt nach Informationen des Bundesfinanzministeriums ca. 33.000 Berechtigte über 60 Jahre und ca. 9.000 Bedürftige unter 60 Jahre in den Genuss der Regelung. Damit konnten wir den Kreis der Begünstigten erheblich ausweiten.“ bewertet Ulrich Petzold den Beschluß. Und weiter: „Das sind wir den Opfern der SED-Diktatur nach 17 Jahren schuldig.“ Endlich werden damit die materiellen Folgen der Unterdrückung durch das SED-Regime sichtbar gelindert und das Schicksal der in der DDR aus politischen Gründen Inhaftierten durch eine regelmäßige Zahlung erleichtert.

Erreicht werden konnte auch, das zunächst auf nur sechs Monate beschränkte Bewilligungsverfahren zu streichen. Die monatliche Zuwendung wird jetzt auf den Erstantrag dauerhaft gewährt. Der Berechtigte ist nur noch verpflichtet Einkommensänderungen der zuständigen Behörde mitzuteilen. Einer Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag am 13. Juni 2007 steht somit nichts mehr im Wege.

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