Reichert: Abschließende Beurteilung liegt noch nicht vor
„Noch bevor sich am kommenden Montag die Parlamentarische Kontrollkommission mit der Datenspeicherung in der Verfassungsschutzabteilung des Innenministeriums befasst, hat der Fraktionsvorsitzende der Linken bereits sein Urteil gefällt. Das muss befremden“, erklärt der Beauftragte der CDU-Fraktion für den Bereich Verfassungsschutz, Erich Reichert. „Nicht jede Datenspeicherung ist zulässig, das haben zuletzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung und die Ablehnung des SWIFT-Abkommens gezeigt. Aber natürlich gibt es auch kindliche und jugendliche Intensiv-Straftäter, die nicht nur bei einem Ladendiebstahl erwischt werden. Im Übrigen werden solche Fälle auch den Jugendämtern gemeldet und dort finden sich gelegentlich dicke Aktenstücke, bevor die Kinder mit vollendetem 14. Lebensjahr strafmündig werden. Übrigens lag von 1871 bis 1923 die Strafmündigkeit bei vollendetem 12. Lebensjahr. Auch der Verfassungsschutz muss rechtmäßig handeln und braucht eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für sein Handeln. Nach bisherigen Kenntnissen sollen zwar Datenschutzvorschriften verletzt worden sein, eine abschließende Beurteilung liegt aber noch nicht vor“, sagte Reichert. (7. Mai 2010)
