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Besserer Lärmschutz an Verkehrswegen

Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP haben sich darauf verständigt, durch einen Landtagsbeschluss verbesserte Lärmschutzvorschriften für den Straßen- und Schienenverkehr von der Bundesregierung einzufordern. Ein entsprechender Antrag wird in der nächsten Landtagssitzung (3./4. Juli) eingebracht. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, André Schröder: „Im Durchschnitt eines Tages darf eine Autobahn in Deutschland nicht lauter sein als ein Radio in Zimmerlautstärke. Immer mehr Bürger spüren in Sachsen-Anhalt, dass dies nur graue Theorie ist. Zunehmend gibt es Beschwerden wegen der Geräuschkulisse an Verkehrswegen. In manchen Kommunen haben sich bereits Bürgerinitiativen gebildet. Ein besserer Schutz gegen Lärmemissionen ist darum frühzeitig geboten. Die Bundesregierung ist deshalb gefordert, insbesondere an den Autobahnen die heutigen Verkehrsströme mit einem deutlich höheren Lkw-Anteil stärker als bisher zu berücksichtigen. Lärmvorsorge sowie Lärmschutzmaßnahmen sind an den aktuellen Bedarf anzupassen. Des Weiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, in die Weiterentwicklung lärmreduzierender Fahrbahnbeläge und in die Erforschung neuer Reifensysteme zu investieren. Insbesondere an den Bundesautobahnen 2, 9 und 14 müssen im Bereich der als problematisch erkannten Ortslagen Lärmschutzmaßnahmen bewilligt werden.“ Hintergrundinformation: Die Kosten für Lärmschutzmaßnahmen wie Erdwälle, Sträucherbepflanzung oder Schutzwände trägt allein der Bund. Im Durchschnitt kostet eine Lärmschutzwand 300 Euro pro Quadratmeter. Entscheidend für die Lärmschutzmaßnahmen ist ein gemessener rechnerischer Mittelwert, der im Verlauf eines Tages die Grenze von 49 Dezibel/A nicht überschreiten darf.

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